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Verfasst: 24.02.2008, 17:05
von RAS
danke :pcwink

Verfasst: 25.02.2008, 12:56
von RAS
noch eine weitere (würde gerne "letzte" schreiben, aber das kann ich leider nicht versprechen :oops: ) blöde Frage:

Kann ich den Text für Antrag an GV aus der Wissendatenbank hier so übernehmen oder bedarf der eventuell einiger Änderungen weil ich gegen eine GmbH vollstrecken will?

Verfasst: 25.02.2008, 13:39
von Bino
Der kann auch bei der GmbH so genommen werden.

Verfasst: 25.02.2008, 14:55
von RAS
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gut, dann nehme ich den

danke

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Verfasst: 03.03.2008, 11:27
von RAS
Dann doch ein paar Fragen:

Haftbefehl gegen die GmbH kann ich wohl nicht beantragen?

Die Passagen:

• der Schuldner den Zutritt zu seiner Wohnung gemäß § 807 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verweigern, oder
• der Schuldner trotz entsprechender Ankündigung i. S. des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wiederholt nicht angetroffen wurde,

sollte ich anders formulieren oder weglassen?

Verfasst: 03.03.2008, 15:48
von butterflybabe
• der Schuldner trotz entsprechender Ankündigung i. S. des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wiederholt nicht angetroffen wurde,
Hier würde der GV Termin zur Abgabe der eV anberaumen.
der Schuldner den Zutritt zu seiner Wohnung gemäß § 807 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verweigern,
Hier müsste Haftbefehl möglich sein.

Verfasst: 03.03.2008, 15:57
von RAS
danke für die Antwort

mein Problem ist aber:

Schuldner(in) ist eine GmbH

die kann man schlecht wiederholt nicht antreffen
die hat irgendwie keine Wohnung
die kann man doch auch nicht "verhaften"

deswegen denke ich, da muss ich irgendwie was anders schreiben oder es weglassen, aber vielleicht kapier ichs bloß auch nicht :oops:

Verfasst: 03.03.2008, 16:29
von butterflybabe
Sollte der Schuldner nicht (mehrmals) nicht angetroffen werden und eine schriftliche Ankündigung mit einem Termin (m. W. nach nicht vor Ablauf von zwei Wochen) angesetzt worden sein und der Schuldner sich nicht meldet, bestimmt der GV Termin zur Abgabe der eV.

Erscheint der Schuldner zum Termin der Abgabe der eV ohne triftigen Grund, kann bei Gericht Haftbefehl beantragt werden.

Bei einer GmbH muss der Geschäftsführer für diese handeln bzw. die eV abgeben oder ebens ins Gefängnis wandern.

Verfasst: 03.03.2008, 16:31
von Tigra
glaub mir, auch bei einer gmbh kann man lang keinen antreffen!!!!

Verfasst: 03.03.2008, 16:36
von butterflybabe
Dann besteht ja immer noch die Möglichkeit, den GV zur Privatanschrift zwecks Abgabe eV zu schicken.