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Verfasst: 07.10.2007, 19:52
von Jupp03/11
Ich schätze, sie wird bereits kombi gemacht haben. Frage ist vom
25.09.2007!

Verfasst: 07.10.2007, 20:03
von StineP
Danke Jupp... Mein Reden. Frag mich, warum Pepsi das nicht gesehen hat, dass Moni so nen alten Beitrag rausgewühlt und beantwortet hat.

Verfasst: 23.10.2007, 15:00
von secret72
Carmen1975 hat geschrieben:Je nach dem was die GmbH für ein Geschäft betreibt, geht vielleicht auch eine Kassenpfändung.
Ich ändere bei einer GmbH-Pfändung auch Taschen- in Kassenpfändung um.

Re: Zwangsvollstreckung gegen GmbH

Verfasst: 22.07.2010, 17:03
von 555
Hi,

ich hab ein ähnliches Problem.

Was mach ich, wenn die GmbH zwar noch besteht, aber seit 2 Jahren geschäftlich nicht merh tätig ist (folglich auch eine Kontenpfändung nichts bringt).

LG
555

Re: Zwangsvollstreckung gegen GmbH

Verfasst: 11.10.2011, 09:21
von ellimorelli
Guten Morgen!

Ich greif das Thema hier mal auf, da wir einen KFB gegen eine GmbH vorliegen haben. Die Gegenseite hat zwar bereits eine Teilzahlung geleisetet auf die festgesetzen Kosten, allerdings eben nicht vollständig. Nun ist meine Frage, wie ein ZV-Kompi-Auftrag gegen diese GmbH auszusehen und zu erfolgen hat. Eine Kontoverbindung liegt uns leider nicht vor.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Re: Zwangsvollstreckung gegen GmbH

Verfasst: 12.10.2011, 10:00
von ellimorelli
vllt. ist meine Frage etwas zu ungenau, mir geht es darum, ob ich den gleich ZV-Auftrag an die GmbH verwenden kann, wie für eine privat Person?

Ist das Rubrum richtig "XY GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Fritzchen Müller, Musterstr. 8, 01234 Musterstadt"?

kann ich auch in der Adresse ein "c/o Max Schmidt" angeben, wenn sie keine eigene Anschrift hat?