Pfändung wieder aufleben lassen

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

24.09.2007, 14:02

:zustimm
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#12

30.09.2007, 12:58

ich klopf dem schuldner dann übrigends ne 0,3-Gebühr für ein einfaches Schreiben ins Forderungskonto, da es oft so ist, dass er dann wieder angekrochen kommt, und wir die Pfändung wieder zum Ruhen bringen sollen usw.... Irgendeiner muss mir ja den Aufwand bezahlen.. ;-)
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Minimaus

#13

30.09.2007, 13:13

Ist das denn korrekt?
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#14

01.10.2007, 21:09

Soweit mir bekannt, kannst du auch für eine EMA eine 0,3 Gebühr für ein einfaches Schreiben abrechnen. Wieso also nicht...
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Jupp03/11

#15

01.10.2007, 21:22

nur, wenn du dann wirklich vollstrecken mußt, kommst in die Not.
Jupp03/11

#17

01.10.2007, 22:52

Wie weist du das Anfallen der Kosten nach?
Minimaus

#18

01.10.2007, 23:04

Hab noch nie gehört, dass man für ne EMA ne 0,3 Gebühr verlangen kann. Wenn Du vollstreckst, kannst Du doch die ZV-Gebühr abrechnen. Was musst Du dann noch nachweisen?
Nauja

#19

01.10.2007, 23:24

Wenn Du vor Einleitung der ZV eine EMA machst, dann aber doch nicht vollstreckst, kannst Du die 0,3 abrechnen. Die EMA ist in dem Fall eine vorbereitende Maßnahme. Sofern Du dann aber die ZV einleitest, geht die 0,3 in der ZV-Gebühr voll auf!
Nauja

#20

01.10.2007, 23:28

infinity hat geschrieben:ich klopf dem schuldner dann übrigends ne 0,3-Gebühr für ein einfaches Schreiben ins Forderungskonto, da es oft so ist, dass er dann wieder angekrochen kommt, und wir die Pfändung wieder zum Ruhen bringen sollen usw.... Irgendeiner muss mir ja den Aufwand bezahlen.. ;-)
Ich find dieses Vorgehen eher fragwürdig... Du bist noch immer bei derselben ZV-Maßnahme, und zwar dem PfÜb, ich sehe also keinen Anfall einer neuen Gebühr.

Ich habe zB eine Sache, wo ich schon 3-4mal den PfÜb ruhend gestellt bzw. aufleben lassen hab, bekomm ich jetzt 3-4mal eine 0,3 Gebühr? Wohl eher nicht.
Antworten