Pfändung wieder aufleben lassen
ich klopf dem schuldner dann übrigends ne 0,3-Gebühr für ein einfaches Schreiben ins Forderungskonto, da es oft so ist, dass er dann wieder angekrochen kommt, und wir die Pfändung wieder zum Ruhen bringen sollen usw.... Irgendeiner muss mir ja den Aufwand bezahlen..
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
- Mahatma Gandhi -
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Hab noch nie gehört, dass man für ne EMA ne 0,3 Gebühr verlangen kann. Wenn Du vollstreckst, kannst Du doch die ZV-Gebühr abrechnen. Was musst Du dann noch nachweisen?
Wenn Du vor Einleitung der ZV eine EMA machst, dann aber doch nicht vollstreckst, kannst Du die 0,3 abrechnen. Die EMA ist in dem Fall eine vorbereitende Maßnahme. Sofern Du dann aber die ZV einleitest, geht die 0,3 in der ZV-Gebühr voll auf!
Ich find dieses Vorgehen eher fragwürdig... Du bist noch immer bei derselben ZV-Maßnahme, und zwar dem PfÜb, ich sehe also keinen Anfall einer neuen Gebühr.infinity hat geschrieben:ich klopf dem schuldner dann übrigends ne 0,3-Gebühr für ein einfaches Schreiben ins Forderungskonto, da es oft so ist, dass er dann wieder angekrochen kommt, und wir die Pfändung wieder zum Ruhen bringen sollen usw.... Irgendeiner muss mir ja den Aufwand bezahlen..
Ich habe zB eine Sache, wo ich schon 3-4mal den PfÜb ruhend gestellt bzw. aufleben lassen hab, bekomm ich jetzt 3-4mal eine 0,3 Gebühr? Wohl eher nicht.