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Verfasst: 27.08.2007, 14:33
von sue232
Hier ist unser Anfragemuster:


Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 915 Abs. 3 ZPO


Schuldner: ??

Gläubiger: ??



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den vorbezeichneten Schuldner gibt es einen nicht erfüllten Zahlungstitel. Wir bitte daher um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu folgenden Fragen:

1. Ist der Schuldner innerhalb der letzten
drei Jahre eingetragen? ja/nein

2. e. V. zuletzt abgegeben am ..................... in Sachen: M /

3. e. V. nicht abgegeben, jedoch
Haft angeordnet am ........................... in Sachen: M /

Zur Beantwortung der gestellten Fragen genügt die Rücksendung dieses Schreibens mit den gewünschten Angaben. Danke!

Verfasst: 27.08.2007, 14:34
von Bino
Wir schreiben nur: in Sachen XXX bitten wir um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis betreffend Herrn/Frau XXX
Grußformel.

Wir setzen unter die Grußformel dann noch:

EV abgegeben Ja/nein
am _____________________
Haftbefehl _______________
aktenzeichen _____________
Gericht __________________

dann brauchen die das nur ausfüllen und schicken das so wieder zurück. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das schneller geht.

Verfasst: 27.08.2007, 15:39
von Pepsi
also unser Text ist soweit ich wei0 der RA MIcro Standardtext:

In der obigen Angelegenheit vertrete ich den Gläubiger. Zum Zwecke der anstehenden Zwangsvollstreckung sowie ggfs. auch zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bitte ich unter Hinweis auf § 915 II ZPO um Auskunft, ob der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob Haftbefehle gegen ihn vorliegen oder ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Sofern im Schuldnerverzeichnis Haftbefehle eingetragen stehen, bitte ich mitzuteilen, wann der erste und letzte Haftbefehl eingetragen wurde.

und dann kommt: eV abgegeben, nicht abgegeben, Inso eingeleitet, nicht eingeleitet, Haftbefehl ja oder nein, jeweils mit Az natürlich..

aber ich nehme sowieso nur noch die Schuldneranfrage im Recherchecenter, kostet zwar glaub ich 2 € netto, aber ich hab die antwort glech und schwarz auf weiß

Verfasst: 27.08.2007, 15:48
von Curry
Wo ist denn dieser Text in RA-Micro zu finden?

Verfasst: 27.08.2007, 16:18
von Gast
Du kannst es auch erstmal telefonisch versuchen, ob er die EV abgegeben hat, dann weißt du gleich Bescheid.

Verfasst: 27.08.2007, 21:37
von Kitty.84
Also wir schicken noch eine Abschrift des Titels mit bei.
EIn paar Gerichte haben das mal angefordert und seitdem machen wir das.
Ein Schreiben zum Rückantwort ist bei uns auch dran, aber im Prinzip reicht es auch ohne.

Verfasst: 27.08.2007, 23:06
von Pepsi
na bei ZV Maßnahmen, Sonstige.. (du verunsicherst mich grad, ich guck morgen nochmal nach)

Verfasst: 28.08.2007, 08:07
von Curry
Ja, da ist die normale Anfrage drin, wenn man das Vermögensverzeichnis übersandt haben möchte, aber die einfache Anfrage?

Verfasst: 28.08.2007, 08:11
von bianca82
@kitty,84. Also den Titel brauchst du erst wenn du das Protokoll anforderst. Vorher wird dieser nicht benötigt.

Wir machen es allerdings auch so, dass wir beim Gericht anrufen. Dann haben wir gleich die Auskunft. Geht wesentlich schneller und hat noch nie Probleme bereitet.

Verfasst: 28.08.2007, 08:23
von Pepsi
:zustimm

aber bei uns machen die bei den meisten gerichten keine tel. anfrage mehr..