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Verfasst: 21.04.2008, 11:13
von Moni82
ClaudiaKa hat geschrieben: Da bleibt eigentlich doch nur noch mal die eV in 2,5 Jahren neu zu beantragen oder?
Du kannst doch jetzt schon ne neue e. V. oder Nachbesserung beantragen... wieso solange warten?

Verfasst: 21.04.2008, 11:15
von Bob
Mit welcher Begründung?

Verfasst: 21.04.2008, 11:17
von Tanja79
Also ich denke auch, entweder verfristen oder die Akte ablegen und Unterlagen an Mandanten aushändigen. Mehr Zeit würde ich auch nicht investieren.

Verfasst: 21.04.2008, 11:55
von Moni82
Bob hat geschrieben:Mit welcher Begründung?
Mit der Begründung, dass das Konto, welches in der e. V. angegeben ist, nicht mehr existiert und es nahe liegt, dass der Schuldner woanders sein Konto hat und so sein Vermögen vor den Gläubigern fernhalten will.

Verfasst: 21.04.2008, 12:14
von Bob
Es ist streitig ob dies zur Abgabe einer neuen eV nach 903 ZPO ausreicht:

Die Auflösung eines im Vermögensverzeichnis angegebenen Bankkontos verpflichtet den Schuldner nicht, gem. § 903 ZPO die eidesstattliche Versicherung erneut abzugeben.
LG Bochum, Beschluss vom 09.01.2002 - 7a T 397/01


Die Auflösung des einzigen Girokontos durch den Schuldner begründet die Pflicht zur nochmaligen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 903 ZPO.
LG Wuppertal, Beschluss vom 11.06.2004 - 6 T 344/04

Der Schuldner ist auch dann zur wiederholten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung innerhalb von drei Jahren nach § 903 ZPO verpflichtet, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, daß der Schuldner sein bisheriges Konto bei der Bank aufgelöst hat und anderweitig ein neues Konto eröffnet haben dürfte.
LG Münster, Beschluss vom 30.09.1998 - 5 T 774/98

Verfasst: 21.04.2008, 13:15
von Moni82
Also bei mir hats bis jetzt immer geklappt. Versuch isses jedenfalls wert... weil ich kann mir nicht vorstellen, dass der Schuldner nun gar kein Konto mehr hat. Und drei Jahre warten würde ich auch nicht wollen.

Verfasst: 04.07.2008, 12:48
von ReNoStar79
Ich hätte da noch eine Frage zu: Warum pfändet Ihr keine Rentenansprüche? Schlechtes Gewissen? Der Schuldner hatte ja scheinbar auch kein schlechtes GEwissen, um Eure Mandantin nicht zu bezahlen?! Wir haben doch die Pflicht, sämtliche Schritte zu unternehmen, um eventuell irgendwann mal erfolgreich zu sein. Die Rentenanwartschaften zu pfänden ist immer mein letzter Schritt, bevor ich die Akte für 3 Jahre weglege... Rang sichern, wo man nur kann... Bin ich da so alleine mit der Ansicht???

Verfasst: 04.07.2008, 12:50
von ReNoStar79
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu :zustimm

Ich würde auch versuchen, die eV ergänzen bzw. neu abnehmen zu lassen...

Verfasst: 04.07.2008, 12:51
von _steffi_
Ich pfände keine Rente mehr, weil die Ansprüche mittlerweile unterm Pfändungsfreibetrag liegen und wir eh nichts bekommen.

Verfasst: 04.07.2008, 12:52
von GuterJunge
naja du kannst ja ein inkassobüro beauftragen mit der überwachung ... ioch kenne da ein gutes