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Verfasst: 15.02.2008, 17:46
von Bino
Man sollte aber bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedenken, dass damit erstmal der ZV-Auftrag vom GV so lange nicht weiter bearbeitet wird, wie die Dienstaufsichtsbeschwerde läuft. Man schießt sich damit unter Umständen ins eigene Knie.

Ich hatte letztens in einer Räumungssache das Problem, dass der GV nicht erreichbar war, er hatte über Wochen keinen Räumungstermin anberaumt. Die Dame von der Verteilerstelle der Gerichtsvollzieher-Aufträge hat mich dann zur Dienstaufsicht durchgestellt. Der habe ich mein Problem geschildert. Dabei kam heraus, dass sie selbst Schwierigkeiten haben, den GV zu erreichen und der Sachverhalt erst geklärt werden muss. Letztlich hat mir die Dame 10 Tage später dann sogar empfohlen, einen Antrag an die Präsidentin zu richten, dass mit der Räumung, wenn sie denn wirklich dringend ist (und das war sie in diesem Fall wirklich wegen besonderer Umstände) eine Vertretung beauftragt wird. Dem Antrag wurde heute glücklicherweise entsprochen.
Ich will damit nur sagen, dass es sich lohnt, vorher mal bei der Dienstaufsicht nachzufragen. Muss ja nicht gleich eine Beschwerde sein, vielleicht gibt es ja eine Erklärung. Krankheit, Urlaub, Vertretung oder wie auch immer.