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Verfasst: 13.02.2008, 10:40
von Summerof77
:-)

Da ist mein europäischer Sprachgebrauchschip wohl durcheinandergeraten. Hier also die nordische Version: Mönsch, dat is ja schoin, Kinnings! ;-)

Verfasst: 13.02.2008, 10:48
von ant
Warum bekommt C nichts. Weil er zu spät kam?

Verfasst: 13.02.2008, 10:57
von Summerof77
Wegen der Anschlußpfändung. Es zählt die RAngfolge des 804 III ZPO. Bei gleichzeitiger Pfändung besteht Gleichrang. Da der Erlös nicht ausreicht zur Befriedigung der ranggleichen Gläubiger, wird eben im Verhältnis verteilt. C würde z. B. bei einem Erlös von 3.000 € durchaus etwas bekommen