Verfasst: 01.11.2007, 15:35
also wenn ich mich an meine Schulzeit richtig erinnere, wird nicht sinnlos verteilt, sondern dann müsste der nächste Gläubiger dran sein.
Es müssen - soweit ich das noch weiß - alle Gläubiger befriedigt werden, die über den Einleitenden stehen. Alles was danach kommt ist unwichtig. Auch der Einleitende muss nicht zwingend befriedigt werden.
Ggf. kann der Zuschlag versagt werden.
Süsse, wenn Du Dir da nicht so sicher bist, dann solltest Du doch mal mit dem Rechtspfleger reden. Die helfen einem da ja wirklich weiter und sind oftmals ja auch ganz nett.
Es müssen - soweit ich das noch weiß - alle Gläubiger befriedigt werden, die über den Einleitenden stehen. Alles was danach kommt ist unwichtig. Auch der Einleitende muss nicht zwingend befriedigt werden.
Ggf. kann der Zuschlag versagt werden.
Süsse, wenn Du Dir da nicht so sicher bist, dann solltest Du doch mal mit dem Rechtspfleger reden. Die helfen einem da ja wirklich weiter und sind oftmals ja auch ganz nett.