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Verfasst: 03.06.2009, 18:17
von BabyBen
Möglich ist alles, es muss doch nicht die Gegenseite selbst Antrag gestellt haben. Vielmehr deutet die Abweisung mangels Masse darauf hin, dass diesmal ein Gläubiger am Werk war. Nichts ist unmöglich.

Verfasst: 03.06.2009, 22:18
von Summerof77
Mh...doch, die Gegenseite hat den Antrag selbst gestellt, hat sie geschrieben. Wenn das möglich ist, muß es doch auch eine Gesetzsgrundlage geben und ich hab in der InsO nichts gefunden. Gibt es da ne Alternative?

Verfasst: 21.06.2009, 18:07
von sanders
Soviel ich weiss, gibt es die Restschuldbefreiung nur beim Verbraucherinsolvenverfahren (Privatpersonen).

Kann es sein, dass die Gegenseite 2003 als Privatperson (Inhaber) und 2008 als Firma das Insoverfahren beantragt hat?

Verfasst: 21.06.2009, 19:08
von BabyBen
Nein, die Insolvenz einer natürlichen Person beinhaltete immer sein privates und geschäftliches Vermögen. Es gibt keine Trennung.

Die Restschuldbefreiung bekommt auch jede natürliche Person, ob diese ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchläuft oder Unternehmer ist, ist dabei völlig ohne Belang.