Hallo,
kurze Frage zum Insolvenzverfahren, wenn ein Schuldner während des Insolvenzverfahrens noch eine Erbschaft erhält, fällt diese auch unter § 295 I 2 InsO (also dass er die Hälfte behalten darf, die andere abgeben muss?), da diese Vorschrift ja die Restschuldbefreiung betrifft und in der Übung ist der Schuldner erst noch im Insolvenzverfahren.
Danke schon mal
Erbschaft während Insolvenzverfahren
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Erbschaft während des Insoverfahrens unterliegt § 35 InsO, und zwar in voller Höhe. Das Recht zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft steht jedoch nur dem Schuldner zu, § 83 InsO, d.h., schlägt er aus, gibs natürlich auch nix für die Masse.