Hallo zusammen,
ich habe hier wieder eine blöde Akte auf dem Tisch.
Und zwar haben wir ein Urteil des Arbeitsgerichts. Gegen dieses hat die Gegenseite Berufung eingelegt.
Jetzt wurde durch das LAG das Urteil des Arbeitsgerichts TEILWEISE abgeändert. Vom LAG haben wir auch ne vollstreckbare Ausfertigung.
Jetzt würde ich gerne die ZV einleiten wegen diesem einen Antrag, der im Urteil des Arbeitsgerichtes anerkannt wurde, und weiß nicht, ob ich jetzt vom Arbeitsgericht auch ne vollstreckbare Ausfertigung anfordern muss. Aber durch das LAG wurde ja das Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigt.
Oh je, ich hoffe, mir kann jemand helfen.
ZV - ohne vollstreckbare Ausfertigung
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Habe Deinen Beitrag erst falsch verstanden und muss nochmal neu schreiben:
Bin der Meinuung, dass du aus dem Urteil des LAG als Berufungsurteil jetzt vollstrecken kannst.
Wenn wir die II. Instanz gewinnen, fügen wir ja auch keine vollstreckbare Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils bei.
Oder?
Bin der Meinuung, dass du aus dem Urteil des LAG als Berufungsurteil jetzt vollstrecken kannst.
Wenn wir die II. Instanz gewinnen, fügen wir ja auch keine vollstreckbare Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils bei.
Oder?