Zwangsvollstreckung wegen Gerichtsvollzieherkosten (ohne Titel)

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Luckie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.2024, 17:49
Beruf: Kaufmännische Angestellte

#1

25.01.2024, 18:05

Hallo,

aus einem Räumungsurteil wurde die zwangsweise Herausgabe einer Wohnung erwirkt; Kosten des Gerichtsvollziehers ca. 280,- EUR. Da keine weiteren Forderungen gegen den Schuldner bestehen, liegt auch kein weiterer Titel vor. Einzig die Gerichtsvollzieherkosten stehen im Raum, wegen denen ich nun gern die Zwangsvollstreckung beauftragen möchte. Ist dies möglich ohne Vollstreckungstitel? Oder sollte zumindest das Räumungsurteil, auf dessen Grundlage die Gerichtsvollzieherkosten angefallen sind, beigefügt werden?
Ich bin gerade etwas ratlos...

Vielen Dank und schönen Abend!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17944
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

31.01.2024, 10:36

Entweder fügst Du das Räumungsurteil bei oder Du lässt die Kosten beim Vollstreckungsgericht gemäß § 788 ZPO festsetzen und kannst dann anschließend aus dem KFB vollstrecken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten