Hallo,
aus einem Räumungsurteil wurde die zwangsweise Herausgabe einer Wohnung erwirkt; Kosten des Gerichtsvollziehers ca. 280,- EUR. Da keine weiteren Forderungen gegen den Schuldner bestehen, liegt auch kein weiterer Titel vor. Einzig die Gerichtsvollzieherkosten stehen im Raum, wegen denen ich nun gern die Zwangsvollstreckung beauftragen möchte. Ist dies möglich ohne Vollstreckungstitel? Oder sollte zumindest das Räumungsurteil, auf dessen Grundlage die Gerichtsvollzieherkosten angefallen sind, beigefügt werden?
Ich bin gerade etwas ratlos...
Vielen Dank und schönen Abend!
Zwangsvollstreckung wegen Gerichtsvollzieherkosten (ohne Titel)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Entweder fügst Du das Räumungsurteil bei oder Du lässt die Kosten beim Vollstreckungsgericht gemäß § 788 ZPO festsetzen und kannst dann anschließend aus dem KFB vollstrecken.
Allen eine besinnliche Adventszeit. Lasst Euch nicht stressen!