Hallo,
wir haben versucht, die Bankverbindung des Schuldners zu pfänden, hat nichts gebracht - jetzt ist uns eine neue Bankverbindung bekannt geworden, kann ich jetzt unsere Gebühr noch einmal mit in den Antrag aufnehmen. Sind doch zwei verschiedene Vollstreckungsversuche, oder?
Gebühr für PFÜB 2x?
- Steffi_1986
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 740
- Registriert: 20.09.2007, 21:07
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: zw. Nürnberg + München
Ja, sind 2 Gebühren. Für jeden PFÜB gibt es eine Gebühr.
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
ja, da kannst Du zwei Mal abrechnen. Das ist ok. Nur wenn Dir beide Pfändungsmöglichkeiten gleichzeitig bekannt sind, soll man beide DS mit Ansprüchen in einen PfÜb packen, § 829 Abs. 1 S. 3 ZPO