Ich wollte nur aufgrund deines Vorbringens auf die BGH-Entscheidung hinweisen.Mel777, das macht gar nix, ob geschieden oder nicht.
Zwangssicherungshypothek auf 1/2 Anteil ?
- mokey1
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Ist auch vollkommen richtig, sonst wären wir alle auch falsch hier
Bin froh, verbessert zu werden, sollte ich mal was nicht wissen/falsch haben. Aber in diesem Fall meine ich, passt das.
Bin froh, verbessert zu werden, sollte ich mal was nicht wissen/falsch haben. Aber in diesem Fall meine ich, passt das.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Hey Danke Ihr beiden, habt mir sehr weiter geholfen. Die BGH-Entscheidung lese ich mir mal durch, man weiß nie, wann man sowas mal braucht. Wobei wirtschaftlich gesehen eine Teilungsversteigerung ja eher nicht so zu empfehlen ist.
Aber eine Hypothek auf den Halb-Anteil des Schuldners würde ich empfehlen, das Geld kann man investieren. Man weiß nie, auf welche Idee der Schuldner mal kommt. Dann bekommt der wenigstens das Geld bei Versteigerung nicht mehr!
LG Mel
Aber eine Hypothek auf den Halb-Anteil des Schuldners würde ich empfehlen, das Geld kann man investieren. Man weiß nie, auf welche Idee der Schuldner mal kommt. Dann bekommt der wenigstens das Geld bei Versteigerung nicht mehr!
LG Mel