Erledigterklärung während ruhendem Verfahren?
Verfasst: 22.03.2023, 14:39
Hallo ihr Lieben.
Ich stehe -mal wieder- auf dem Schlauch.
Wenn die begehrte Leistung innerhalb des ruhenden Verfahrens vorgenommen wird, muss man dann für erledigt erklären? Oder erledigt sich das Verfahren, wenn es nicht wiederaufgenommen wird, von selbst?
Danke
Ich stehe -mal wieder- auf dem Schlauch.
Wenn die begehrte Leistung innerhalb des ruhenden Verfahrens vorgenommen wird, muss man dann für erledigt erklären? Oder erledigt sich das Verfahren, wenn es nicht wiederaufgenommen wird, von selbst?
Danke