Erledigterklärung während ruhendem Verfahren?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
halara56
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 22.06.2022, 13:50
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

22.03.2023, 14:39

Hallo ihr Lieben.

Ich stehe -mal wieder- auf dem Schlauch.

Wenn die begehrte Leistung innerhalb des ruhenden Verfahrens vorgenommen wird, muss man dann für erledigt erklären? Oder erledigt sich das Verfahren, wenn es nicht wiederaufgenommen wird, von selbst? :kopfkratz

Danke
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

22.03.2023, 17:59

Na, irgendwann wird das Gericht ja nachfragen was passieren soll, also vergessen wird es keiner 😅. Wenn ihr Kläger seid wollt ihr sicher auch nen KFB
Bild
halara56
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 22.06.2022, 13:50
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

04.04.2023, 15:07

:thx
Antworten