Gang selbst. Beweisverfahren nach Beweiserhebung

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mus_cuk
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#1

31.10.2022, 12:57

Hallo ihr Lieben,

wie ist eigentlich der Gang, wenn man den Ast. im selbst. Beweisverfahren vertritt und, das Gutachten nicht zu Gunsten des Ast. ausfällt, man aber gar keine Einwände erheben möchte bzw. kann, weil das Gutachten eindeutig ist? Dem Gericht in der Stellungnahmefrist schreiben, dass keine Einwände erhoben werden? Kann bzw. sollte man in einem solchen Fall man den Antrag noch zurücknehmen? Für erledigt erklären ist ja nicht drin.

Bisher hatten wir immer den umgekehrten Fall, dass das Gutachten zu Gunsten des Mandanten ausgefallen ist. Mich würde es interessieren, wie es ist, wenn es mal nicht so ist. Nach entsprechenden Recherchen bin ich leider nicht fündig geworden...der Antrag wurde meist zurückgenommen noch vor der Beweiserhebung. Falls aber in obiger Konstellation kein Hauptsacheverfahren angestrebt wird bzw nicht mehr angestrebt werden kann, müsste ja noch irgendwann über die Kosten entschieden werden :nachdenk

:thx
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