Ruhen des Verfahrens

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Mumpitz80
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#1

03.11.2020, 10:43

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal Hilfe, stehe irgendwie auf dem Schlauch:

Wir haben einen Vorgang, bei dem das Ruhen des Verfahrens im März angeordnet wurde. Frist 6 Monate. Leider wurde in der entsprechenden Abteilung versäumt die Frist zu notieren. Jetzt erhielt der Mdt. eine GK-Abrechnung, da das Verfahren nicht weiterbetrieben wurde und somit als erledigt gilt.

Ich suche die ganze Zeit, ob es hier möglich wäre "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" zu beantragen, um das Verfahren wieder anzurufen, und finde leider gar nichts dazu.

Hat das von Euch schon mal jemand gehabt oder weiß, wie ich hier am besten vorgehen kann? Der Mdt. ist - verständlicherweise - etwas stinkig deswegen.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

LG Tanja
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jojo
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#2

03.11.2020, 10:58

Einfach das Verfahren wieder aufnehmen, dass die Akte weggelegt wurde, heißt bis auf wenige Sonderfälle, ja nicht, dass das Verfahren erledigt ist.
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#3

03.11.2020, 11:03

Das Verfahren gilt nach der Aktenordnung als erledigt, und wird deshalb weggelegt. Es kann aber jederzeit weiter betrieben werden.
Mumpitz80
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#4

03.11.2020, 11:07

ok super .... vielen Dank!
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