Ruhe des Verfahrens § 251 a Abs. 3 ZPO
Verfasst: 24.07.2018, 10:23
Hi Leute,
eine kurze Frage.
Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet, weil keiner (weder Kläger noch Beklagter) zum Termin erschienen ist (wir sind Beklagter, irgendwie hat mein Chef den Termin verplant).
Wie kann es hier jetzt weitergehen, welchen Antrag muss ich hier jetzt stellen?
Danke Euch schonmal....
LG
eine kurze Frage.
Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet, weil keiner (weder Kläger noch Beklagter) zum Termin erschienen ist (wir sind Beklagter, irgendwie hat mein Chef den Termin verplant).
Wie kann es hier jetzt weitergehen, welchen Antrag muss ich hier jetzt stellen?
Danke Euch schonmal....
LG