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Mehrere Anspruchsgrundlagen???

Verfasst: 22.06.2015, 19:56
von mascha76
Hallo,
in unserer Lerngruppe kam heute die Frage auf, ob ein Anspruch in der Klage auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt werden kann, z.B. aus Delikts- und Bereicherungsrecht. Meiner Ansicht nach dürfte dies möglich sein. Prüft das Gericht dann alle Anspruchsgrundlagen durch?

Freue mich auf eure Antworten! :wink1 :thx

Re: Mehrere Anspruchsgrundlagen???

Verfasst: 22.06.2015, 21:10
von Kuko
Ja, eine Klage kann auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt werden. Das Gericht prüft allerdings nicht alle durch, sondern bricht die Prüfung ab, wenn eine Anspruchsgrundlage durchgreift. Auf die weiteren Anspruchsgrundlagen greift das Gericht nur zurück, wenn z. B. bestimmte Anspruchsbestandteile nur aufgrund der anderen Anspruchsgrundlage geltend gemacht werden können (z. B. früherer Zinsbeginn, weitere Kosten etc.).