Einstw. Anordnung § 101 Abs. 9 UrhG Fristen
Verfasst: 19.01.2015, 16:27
Guten Tag,
kann mir jemand sagen wie der Ablauf einer Einstweiligen Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist? Bzw. welche Fristen ich da zu beachten habe?
Ich brauche da mal Expertenhilfe von (werdenden) Fachwirten!
Danke!
kann mir jemand sagen wie der Ablauf einer Einstweiligen Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist? Bzw. welche Fristen ich da zu beachten habe?
Ich brauche da mal Expertenhilfe von (werdenden) Fachwirten!
Danke!