Einstw. Anordnung § 101 Abs. 9 UrhG Fristen

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
70-Düsseldorf
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 15.08.2014, 11:31
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

19.01.2015, 16:27

Guten Tag,

kann mir jemand sagen wie der Ablauf einer Einstweiligen Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist? Bzw. welche Fristen ich da zu beachten habe?

Ich brauche da mal Expertenhilfe von (werdenden) Fachwirten!

Danke!
Antworten