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Einstw. Anordnung § 101 Abs. 9 UrhG Fristen

Verfasst: 19.01.2015, 16:27
von 70-Düsseldorf
Guten Tag,

kann mir jemand sagen wie der Ablauf einer Einstweiligen Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG ist? Bzw. welche Fristen ich da zu beachten habe?

Ich brauche da mal Expertenhilfe von (werdenden) Fachwirten!

Danke!