Übersetzungkosten/Zustellkosten

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Akia
Foren-Praktikant(in)
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#1

18.12.2014, 18:03

Hallo Ihr lieben Forenmitglieder,

kann mir einer sagen, von wem ich die Übersetzungskosten und Zustellungskosten einer Klage zurückerhalte?

Sachverhalt:

Unsere Gegner haben ihren Sitz in den USA.

Wir mussten zunächst die Klage übersetzen lassen um diese dann zustellen zu lassen. Die Zustellung war äußerst schwierig. Das Gericht forderte uns auf die Zustellkosten einzuzahlen. Diese zahlten wir ein und zwar an den vom Gericht benannten Zustelldienst ($ 95,00=EUR 84,33). Wir erhielten eine Kostenrechnung vom Gericht über die Zustellkosten f. die Klage in Höhe von EUR 135,18 (NR. 9005 (welche sich mir nicht erschließt, auch nach mehreren Suchaktionen) sowie für den zweiten Gegener ebenfalls in den USA in Höhe von EUR 886,79 (?) ebenfalls Nr. 9005. An die Verwaltung sollten wir dann auch nochmal je EUR 15,00 zahlen. (Prüfung von Rechtshilfeersuchen in das Ausland § 4 JVKostG (Nr. 1320)

Alles vor meiner Zeit hier geschehen und ohne Prüfung beglichen worden. (Und ich darf das ausbaden)

Im KFB wurden diese EUR 30,00 sowie die Zustellkosten (angefordert vom Gericht) nicht mit berechnet, Kann ich das monieren? :nachdenk Wenn ja wie und wenn nicht, warum nicht?

Besten Dank

Ich hab schon eine Glaubenskrise. Finde einfach nichts dazu. :augenreib

Akia :panik
Ernie

#2

19.12.2014, 08:24

Nachfestsetzung über die versehentlich vergessenen Auslagen (Gerichts-, Zustell- und Übersetzungskosten).
Akia
Foren-Praktikant(in)
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#3

23.12.2014, 13:07

vielen lieben Dank, dass haben wir nun veranlasst, mal sehen was da rauskommt.

Wie lange kann man den vergessene Kosten nachfestsetzen lassen?

Viele weihnachtliche Grüße

Akia
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