Fristbeginn bei im Termin verkündeten Fristen

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Nika
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#1

06.03.2014, 09:38

Hallo alle zusammen. :-|

Meine Frage ist: Wenn in einem Verhandlungstermin eine Frist zur Einreichung von Unterlagen und Zahlung eines Vorschusses gesetzt wird, und die Frist einige Tage später noch per Fax in Form einer Verfügung bei uns eingeht, läuft die Frist dann bereits ab der mündlichen Bekanntgabe im Termin oder ab dem schriftlichen Eingang in der Kanzlei?

:thx im Voraus!
Zuletzt geändert von Nika am 06.03.2014, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
Lg, Nika
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Pepples
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#2

06.03.2014, 10:16

ab Bekanntgabe im Termin
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Fuli
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#3

28.03.2014, 10:35

Ich denke mal, dass es bei Streitwertfestsetzung im Protokoll der mündlichen Verhandlung auch so ist, oder? Also, dass die 2-Wochen-Frist ab Termin dann läuft.

Gibt es da eine Norm, wo man das nachlesen bzw. vorlegen kann?

Danke für Eure Hilfe
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Anahid
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#4

28.03.2014, 12:22

Fuli hat geschrieben:Ich denke mal, dass es bei Streitwertfestsetzung im Protokoll der mündlichen Verhandlung auch so ist, oder? Also, dass die 2-Wochen-Frist ab Termin dann läuft.

Gibt es da eine Norm, wo man das nachlesen bzw. vorlegen kann?

Danke für Eure Hilfe
Bei Streitwertbeschwerde beginnt die Frist aber erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
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Fuli
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#5

28.03.2014, 13:34

Meine Chefin meinte, wenn in dem Protokoll schon der Streitwert festgesetzt ist, dann gilt die Frist ab Termin an zu laufen.

Heißt das, dass das jetzt nicht stimmt? Mich hat die Aussage nämlich völlig verwirrt.
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niva
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#6

28.03.2014, 13:49

§§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG

da steht nichts von Protokoll :wink:
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Fuli
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#7

28.03.2014, 15:03

Vielen Dank :thx . Zwar ist es hier immer noch nicht ganz vom Tisch, aber ich habe meinen Beitrag für heute getan hihihi.

Schönes Wochenende :wink1
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