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örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 14:55
von Anni R.
Hallo Ihr Lieben, da mein guter Freund g**gle mir nicht helfen konnte, gebe ich die Frage mal an Euch weiter:

Ich such die örtliche Zuständigkeit bei Flugverspätungen. Wäre das das AG im Bezirk des Flughafens oder das AG im Bezirk der Fluggesllschaft?

Danke schonmal für Eure Antworten!

LG Anni :wink2

Re: örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 15:02
von Janaaa
Also wir hatten letztens auch so einen Fall und haben da die Klage beim Amtsgericht im Bezirk der Fluggesellschaft eingereicht. Nicht im Bezirk des Flughafens. Und das ist auch so durch gegangen!

Re: örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 15:09
von Liesel
Ausgleichspflichtig ist das Luftfahrtunternehmen. Daher gehe ich davon aus, daß dessen Sitz maßgeblich ist.

Re: örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 15:55
von Anni R.
Und ganz allgemein gefragt? Welches Gericht wäre zuständig bei Streitigkeiten, die den Flughafen betreffen?

Re: örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 16:01
von Lämmchen
Anni R. hat geschrieben:Und ganz allgemein gefragt? Welches Gericht wäre zuständig bei Streitigkeiten, die den Flughafen betreffen?
"Der Flughafen" besteht ja im Normalfall immer aus mindestens einer Gesellschaft. Streitigkeiten, die den Flughafen betreffen können, kann daher alles sein und die Frage ist ein wenig zu pauschal, um da eine vernünftige Antwort treffen zu können. :ka

Re: örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung

Verfasst: 20.02.2013, 16:06
von Pitt
:zustimm Bei den Flughäfen gibt es i. d. R. eine Betreibergesellschaft. Evtl. könnte man für die örtliche Zuständigkeit auch § 29 ZPO heranziehen (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.2011, X ZR 71/10).