örtliche Zuständigkeit bei Einzelkaufmann

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Jessie
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#1

21.11.2012, 14:56

Hallo,

ich habe im Oktober die Weiterbildung angefangen und sitze nun an meiner ersten Einsendeaufgabe und habe ein kleines Problem mit der örtlichen Zuständigkeit. Sachverhalt ist folgender:

"Friseurmeister K kauft Trockenhaube von V.
Trockenhaube ist mangelhaft, K möchte Kaufpreis zurück
V verweigert Auszahlung des Kaufpreises, möchte aber die Trockenhaube zugeschickt bekommen
K weigert sich die Trockenhaube zurückzugeben (da er ja den Kaufpreis nicht zurückbekommen würde)
V verklagt K vor dem Gericht, in dessen Bezirk er seinen Laden hat, auf Herausgabe
K erscheint nicht zum Termin, VU ergeht.

Aufgabenstellung: War die Entscheidung des Gerichts richtig?"

Das es insgesamt darauf hinausläuft, die die Entscheidung nicht richtig war wissen wir wahrscheinlich alle. Nichtsdestotrotz muss ich ja prüfen, ob die Klage überhaupt zulässig war. (bei VU Zulässigkeit und Schlüssigkeit). Nu bin ich mir nicht sicher, nach welchem § der K vorm Gericht, in dessen Bezirk sein Laden ist, verklagt werden kann.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank :)

Jessie
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#2

30.12.2012, 02:44

Häh??
Also K verlangt Kaufpreisforderung von V (Rücktritt vom Vertrag) - das geht ja schon mal nicht, weil K dem V Gelegenheit (unter Fristsetzung) zur Nacherfüllung/Nachbesserung (i.d.R. Reparatur, selten Neulieferung) geben muss...
Nach gescheiterter Nacherfüllung => Rücktritt vom Vertrag, Rücktritt und Schadensersatz bla bla bla!!!! Verweigert V die Nacherfüllung oder ist diese unmöglich/unzumutbar => Rücktritt, bla bla bla...
Deswegen verstehe ich nicht ganz - Warum V den K verklagt - also auf was denn => auf sein Recht als V auf Nacherfüllung :lol: ???? xD Die Aufgabe ist nicht nachvollziehbar...

Aber zu dem Gerichtsstand könnte ja § 29 ZPO, § 38 ZPO (1) helfen... (bin mir nicht sicher aber spielt es hier nicht auch eine Rolle ob es eine Bring-,Hol-,Schickschuld ist - also wegen dem Erfüllungsort etc.)...
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