Streitverkündung - Anträge stellen

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bluesky
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#1

21.11.2012, 11:30

Hallo, ich habe eine Verständnisfrage.

Angenommen es gibt einen Kläger und einen Beklagten in einem Prozess. Nun erklärt der Beklagte den Streit gegenüber einem Dritten, weil er glaubt, dass, wenn er unterliegt, er Ansprüche gegen den Dritten hat. Das ist ja die normale Situation.

Der Dritte tritt dann auf Seiten des Beklagten mit Schriftsatz bei und erklärt, dass die Klage unbegründet ist, um den Anspruch mit abzuwehren.

Nun kann ja der Dritte als Streitverkündeter auch Anträge stellen, muss er aber nicht.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung stellen Beklagter und Kläger ihre Anträge. Ich frage mich nun, ob der Streiverkündete hier auch einen Klageabweisungsantrag stellen MUSS oder kann. Wenn er nichts erklärt, hat das Auswirkungen?

Werden beispielsweise die Kosten der Streitverkündung im Falle der Klageabweisung NICHT dem Kläger auferlegt, wenn der Dritte nicht extra nochmals auch einen Klageabweisungsantrag stellt?

Ich lese oft, dass der Anwalt sich dann den Anträgen anschließt, die die von ihm unterstützte Partei gestellt hat, doch mit welchem Grund. Ich glaube, er muss gar nichts erklären, außer schriftsätzlich, welcher Seite er beitritt. Hat jemand hierzu eine Info? Im Gesetz habe ich nix gefunden. Danke!
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