Einschränkungen der klageänderung??

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Jenny1990
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#1

15.05.2012, 14:37

Hallo ich brauche dringend hilfe für eine klausur.

Welche einschränkungen gibt es für die klageänderung.. Ich bin bei § 263 ff. Zpo angelangt.

Danke schon mal :wink2
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Soenny
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#2

15.05.2012, 15:21

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

15.05.2012, 16:14

Erledigt.. Bin dann wohl hier falsch... Da ReNo...
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#4

15.05.2012, 16:35

Wieso falsch? Was ist das denn für eine Klausur?
Jenny1990
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#5

15.05.2012, 17:32

Zivilrecht
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#6

15.05.2012, 17:36

*seufz* Okay, unklare Frage, wuschige Antwort. Ich meinte - in welchem Rahmen? Machst Du eine Ausbildung, Fortbildung, oder was?
Jenny1990
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#7

15.05.2012, 17:38

Ausbildung... Der lehrer hat das in den raum geschmissen...

Und nun hab ich keine ahnung.. Hab halt den § in der zpo mit klageänderung gefunden..

Aber was sind einschränkungen der klageänderung...
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#8

15.05.2012, 17:44

Ok, das heißt Du bist noch Auszubildende zur ReNo? Das solltest Du dann auch so ins Profil schreiben. Erleichtert die Beantwortung.

§263 ZPO ist richtig. Wobei man nun nicht weiß, was Euer Lehrer da im einzelnen hören will.
Jenny1990
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#9

15.05.2012, 17:45

Ok danke
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