Seite 1 von 1

Arbeitsgericht- Berufungseinlegung löst Frist aus ?

Verfasst: 24.10.2011, 18:30
von uwemo
Mal ne wahrscheinlich doofe Frage:

Landesarbeitsgericht stellt uns ohne Fristnennung Schriftsatz zur kenntnisnahme zu.
Schriftsatz ist schlichte Berufungseinlegung der vor dem Arbeitsgericht unterlegnene Partei.
Antrag enthält der Schriftsatz nicht.

Werden denn durch diese Zustellung irgendwelche Fristen unsererseits ausgelöst ? Ich meine nicht; erst wenn Berufungsbegründung vorliegt und konkreter Antrag.. oder

Re: Arbeitsgericht- Berufungseinlegung löst Frist aus ?

Verfasst: 24.10.2011, 18:31
von Langstrumpf
Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink: