Mal ne wahrscheinlich doofe Frage:
Landesarbeitsgericht stellt uns ohne Fristnennung Schriftsatz zur kenntnisnahme zu.
Schriftsatz ist schlichte Berufungseinlegung der vor dem Arbeitsgericht unterlegnene Partei.
Antrag enthält der Schriftsatz nicht.
Werden denn durch diese Zustellung irgendwelche Fristen unsererseits ausgelöst ? Ich meine nicht; erst wenn Berufungsbegründung vorliegt und konkreter Antrag.. oder
Arbeitsgericht- Berufungseinlegung löst Frist aus ?
- Langstrumpf
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Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen?
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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