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2 Unterhaltsklagen für ein Kind? Welche zählt?

Verfasst: 04.10.2011, 17:35
von Bluetenblatt
Einen wunderschönen guten Tag zusammen.
Ich selbst dem Unterhaltsrecht nicht angesiedelt, muss mich damit mal auseinander setzen.
Es wäre super, es könnte mir jemand auf die Schnelle Auskunft geben.

Frage:
Ich bekam eine Klage auf Zahlung von Unterhalt vom Jobcenter da die Mutter samt Tochter ins Hartz4 gefallen ist.
Kurz später kam eine Unterhaltsklage der Tochter welche die Mutter anstrebt.

Es sind also an einem Gericht 2 Klagen auf Unterhalt für das selbe Kind eingegangen und werden dort geführt. Das Kind ist 17.

Welche Klage ist nun vorangig, bzw. kann man da man seiner Auskunftspflicht vor knapp 2 Jahren nachkam mit einander aushebeln? Klar ist schon jetzt, die Unterhaltsklage der Tochter wird dank klarem Verfahrensfehler abgewandt, da es einen Titel aus mitte der 90-er Jahre gibt, welcher seinerzeit vom Jugendamt ausgestellt wurde.

Vieleicht kann mit jemand Auskunft geben, wäre echt super!

Danke im Voraus euer Bluetenblatt

Re: 2 Unterhaltsklagen für ein Kind? Welche zählt?

Verfasst: 04.10.2011, 17:40
von Liesel
Würdest du bitte zunächst dein Profil ergänzen? :wink:
Bluetenblatt hat geschrieben:Ich bekam eine Klage auf Zahlung von Unterhalt vom Jobcenter da die Mutter samt Tochter ins Hartz4 gefallen ist.
Klingt nach Rechtsberatung.

Re: 2 Unterhaltsklagen für ein Kind? Welche zählt?

Verfasst: 04.10.2011, 17:44
von Bluetenblatt
ups ja klar sorry ... :lol:

Re: 2 Unterhaltsklagen für ein Kind? Welche zählt?

Verfasst: 04.10.2011, 17:45
von Soenny
:closed wegen Rechtsberatung

und bitte das Profil noch ergänzen ;)