Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Annie34

#1

30.09.2011, 09:18

Hallo und einen schönen Tag Euch allen.

Ich habe hier ein etwas größeres Problem.
Wir haben von Mandanten den Auftrag erhalten, ein gezahltes Darlehen in Höhe von 13.208,00 € einzufordern. Schuldner hat seinen Wohnsitz in Österreich und die Auszahlung erfolgte durch Auslandsüberweisung. Der Schuldner hat weder auf das vorgerichtliche Mahnschreiben noch auf eine Vergleichsvereinbarung eine Reaktion gezeigt, sodass wir nunmehr etwas mehr Nachdruck verleihen müssen.

Ich bin der Meinung, dass hier eine Geltendmachung der Forderung nur direkt im Ausland möglich ist, da am Ende auch dort vollstreckt werden müsste. Mein Chef sieht dies aber anders und meint nach § 29 Abs. 1 ZPO die Klage hier einzureichen, da Erfüllungsort Deutschland ist. Nur das funktioniert doch aber gar nicht! Oder sieht das jemand anders???

Grüße
Annie34

#2

30.09.2011, 09:19

Mist habe mich glaube im Bereicht geirrt! Sorry dann einfach verschieben!
Annie34

#3

30.09.2011, 09:57

Kann mir keiner helfen????? :heul
Renosab
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 265
Registriert: 21.07.2008, 11:41
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Düsseldorf

#4

23.02.2012, 16:46

diese Thematik habe ich auch momentan


Honorarrechnungen gegen eigenen Mandanten = Schuldner (Schuldner Wohnsitz in Österreich)

Berlin-Wedding oder Österreich Mahnbescheid bzw. Zahlungsbefehl
sunnylein
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 19.07.2011, 18:04
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Hannover

#5

23.02.2012, 17:11

Zuständigkeit für AG in Deutschland ist nur gegeben, wenn deutscher Erfüllungsort vereinbart war.

Wenn Schuldner Sitz im Ausland hat und Gläubiger in Deutschland sitzt, richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz des Gläubigers, sondern nach dem AG das für streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO.




Wenn Schuldner seinen Sitz in Österreich hat, findet MB-Verfahren im Ausland statt.
Renosab
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 265
Registriert: 21.07.2008, 11:41
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Düsseldorf

#6

26.11.2012, 13:01

Ich greife das Thema noch mal auf:

Antragsteller : Deutschland
Antraggegner: Österreich
Gerichtsstandsvereinbarung : Deutschland

wo stelle ich Mahnbescheid? Wir wollen natürlich in Deutschland!

AG Wedding zuständig?
katinka1
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 29.01.2009, 16:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: BAYERN

#7

23.12.2014, 10:21

http://www.mahngerichte.de/verfahren/ge ... usland.htm

Hier steht alles schön beschrieben
Antworten