Schuldner hat Wohnsitz in Österreich
Verfasst: 30.09.2011, 09:18
Hallo und einen schönen Tag Euch allen.
Ich habe hier ein etwas größeres Problem.
Wir haben von Mandanten den Auftrag erhalten, ein gezahltes Darlehen in Höhe von 13.208,00 € einzufordern. Schuldner hat seinen Wohnsitz in Österreich und die Auszahlung erfolgte durch Auslandsüberweisung. Der Schuldner hat weder auf das vorgerichtliche Mahnschreiben noch auf eine Vergleichsvereinbarung eine Reaktion gezeigt, sodass wir nunmehr etwas mehr Nachdruck verleihen müssen.
Ich bin der Meinung, dass hier eine Geltendmachung der Forderung nur direkt im Ausland möglich ist, da am Ende auch dort vollstreckt werden müsste. Mein Chef sieht dies aber anders und meint nach § 29 Abs. 1 ZPO die Klage hier einzureichen, da Erfüllungsort Deutschland ist. Nur das funktioniert doch aber gar nicht! Oder sieht das jemand anders???
Grüße
Ich habe hier ein etwas größeres Problem.
Wir haben von Mandanten den Auftrag erhalten, ein gezahltes Darlehen in Höhe von 13.208,00 € einzufordern. Schuldner hat seinen Wohnsitz in Österreich und die Auszahlung erfolgte durch Auslandsüberweisung. Der Schuldner hat weder auf das vorgerichtliche Mahnschreiben noch auf eine Vergleichsvereinbarung eine Reaktion gezeigt, sodass wir nunmehr etwas mehr Nachdruck verleihen müssen.
Ich bin der Meinung, dass hier eine Geltendmachung der Forderung nur direkt im Ausland möglich ist, da am Ende auch dort vollstreckt werden müsste. Mein Chef sieht dies aber anders und meint nach § 29 Abs. 1 ZPO die Klage hier einzureichen, da Erfüllungsort Deutschland ist. Nur das funktioniert doch aber gar nicht! Oder sieht das jemand anders???
Grüße