Seite 1 von 1

Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 30.09.2011, 09:18
von Annie34
Hallo und einen schönen Tag Euch allen.

Ich habe hier ein etwas größeres Problem.
Wir haben von Mandanten den Auftrag erhalten, ein gezahltes Darlehen in Höhe von 13.208,00 € einzufordern. Schuldner hat seinen Wohnsitz in Österreich und die Auszahlung erfolgte durch Auslandsüberweisung. Der Schuldner hat weder auf das vorgerichtliche Mahnschreiben noch auf eine Vergleichsvereinbarung eine Reaktion gezeigt, sodass wir nunmehr etwas mehr Nachdruck verleihen müssen.

Ich bin der Meinung, dass hier eine Geltendmachung der Forderung nur direkt im Ausland möglich ist, da am Ende auch dort vollstreckt werden müsste. Mein Chef sieht dies aber anders und meint nach § 29 Abs. 1 ZPO die Klage hier einzureichen, da Erfüllungsort Deutschland ist. Nur das funktioniert doch aber gar nicht! Oder sieht das jemand anders???

Grüße

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 30.09.2011, 09:19
von Annie34
Mist habe mich glaube im Bereicht geirrt! Sorry dann einfach verschieben!

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 30.09.2011, 09:57
von Annie34
Kann mir keiner helfen????? :heul

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 23.02.2012, 16:46
von Renosab
diese Thematik habe ich auch momentan


Honorarrechnungen gegen eigenen Mandanten = Schuldner (Schuldner Wohnsitz in Österreich)

Berlin-Wedding oder Österreich Mahnbescheid bzw. Zahlungsbefehl

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 23.02.2012, 17:11
von sunnylein
Zuständigkeit für AG in Deutschland ist nur gegeben, wenn deutscher Erfüllungsort vereinbart war.

Wenn Schuldner Sitz im Ausland hat und Gläubiger in Deutschland sitzt, richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz des Gläubigers, sondern nach dem AG das für streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO.




Wenn Schuldner seinen Sitz in Österreich hat, findet MB-Verfahren im Ausland statt.

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 26.11.2012, 13:01
von Renosab
Ich greife das Thema noch mal auf:

Antragsteller : Deutschland
Antraggegner: Österreich
Gerichtsstandsvereinbarung : Deutschland

wo stelle ich Mahnbescheid? Wir wollen natürlich in Deutschland!

AG Wedding zuständig?

Re: Schuldner hat Wohnsitz in Österreich

Verfasst: 23.12.2014, 10:21
von katinka1
http://www.mahngerichte.de/verfahren/ge ... usland.htm

Hier steht alles schön beschrieben