Beschwerde/Erinnerung gegen zu hohe Zeugenentschädigung?
Verfasst: 23.09.2010, 14:06
Hallo,
gibt es ein Rechtsmittel gegen die zu hohe Zahlung einer Entschädigung an den geladenen Zeugen?
Der Zeuge hat beantragt, ihm seine Kosten als Sachverständiger zu erstatten, geladen und vernommen wurde er aber nur als Zeuge.
Der Rechtspfleger hat dann Rücksprache mit dem Richter gehalten und der hat entschieden, dass der Zeuge als SV zu entschädigen ist.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass gegen diese Zahlung, die mit der Beschwerde bzw. der Erinnerung angefochten wurde, nur der Zeuge bzw. die Staatskasse vorgehen kann, nicht aber die eigene Partei. Gibt es hier irgend eine Möglichkeit, noch vor dem Kostenfestsetzungsverfahren gegen diese Zahlung vorzugehen oder muss man den KFB abwarten. Das Verfahren wird sich noch länger hinziehen und dann ist m.W. auch ein Rückforderungsanspruch der Staatskasse gegen den Zeugen ausgeschlossen.
Grüße.
gibt es ein Rechtsmittel gegen die zu hohe Zahlung einer Entschädigung an den geladenen Zeugen?
Der Zeuge hat beantragt, ihm seine Kosten als Sachverständiger zu erstatten, geladen und vernommen wurde er aber nur als Zeuge.
Der Rechtspfleger hat dann Rücksprache mit dem Richter gehalten und der hat entschieden, dass der Zeuge als SV zu entschädigen ist.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass gegen diese Zahlung, die mit der Beschwerde bzw. der Erinnerung angefochten wurde, nur der Zeuge bzw. die Staatskasse vorgehen kann, nicht aber die eigene Partei. Gibt es hier irgend eine Möglichkeit, noch vor dem Kostenfestsetzungsverfahren gegen diese Zahlung vorzugehen oder muss man den KFB abwarten. Das Verfahren wird sich noch länger hinziehen und dann ist m.W. auch ein Rückforderungsanspruch der Staatskasse gegen den Zeugen ausgeschlossen.
Grüße.