Zahl der Abschriften

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Kranmeister
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#61

09.09.2010, 16:36

Liesel hat geschrieben:Jep, werde ich tun. Ich weiß, was ich kann. :mrgreen:
Das sieht ganz genau
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Novia
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#62

09.09.2010, 16:37

„…. die für die Zustellung erforderliche Zahl“: Beizufügen ist diejenige Zahl von Abschriften, die zur ordnungsgemäßen Zustellung an den oder die Prozessgegner nach dem Gesetz erforderlich sind. Das ist streng genommen, je Prozessgegner nur ein Exemplar, selbst wenn er zB anwaltlich vertreten ist; denn in diesem Fall darf und muss die Zustellung nur an den PBV erfolgen, § 176.
Üblich und ratsam ist indessen eine solche Zahl von Abschriften, dass jeder Prozessgegner und jeder, der ihn vertritt, ein Exemplar erhalten kann, also meist zwei Abschriften neben der Urschrift, so im Ergebnis Karlr AnwBl 86, 546
§133 fordert keine Beglaubigung oder Beurkundung. das gilt selbst dann, wenn das Original solcher Form bedarf. Auch ein Anwalt braucht die von ihm erstellte Abschrift nicht zu beglaubigen. Zweckmäßig vermerkt er bei ein eigenen Zustellung deren Tag wegen der §§ 128 II, 251a auf der Abschrift.


^^ Beantwortet das deine Frage?
:pcwink LG Novia
gkutes

#63

09.09.2010, 16:45

Die Gerichte verlangen jedenfalls nicht eine beglaubigte UND eine einfache Abschrift. Seit einigen Jahren schicke ich nur beglaubigte Abschriften. Die Beglaubigung habe ich noch beibehalten, weil es einfach so usus ist. Mein Chef meint, eigentlich ist auch das nicht nötig, aber da es nun mal schon immer so praktiziert wurde...

im Gesetz steht eindeutig Abschriften. Also solltest du solche beifügen. Besser noch, du schickst eine beglaubigte Abschrift. Ich sehe kein Problem drin, diese zu erstellen. Es ist nur eine Unterschrift mehr. Das sollte der RA hinbekommen!
Zuletzt geändert von gkutes am 09.09.2010, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#64

09.09.2010, 16:50

@kranmeister - du solltest nicht frech werden

@liesel - heute bin ich mal nicht auf deiner Seite. Ist ganz schön wirr geworden der Fred hier. Ich finde, nur weil man etwas seit 14 Jahren so macht, muss es noch lange nicht richtig oder zumindest nicht das nonplusultra sein. nichts für ungut, ja!?
-dus-
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#65

09.09.2010, 16:51

Der ganze Quatsch mit beglaubigter und einfacher Abschrift stammt doch aus einer Zeit, als es noch keine EDV oder gar Kopierer gab (oder diese zu teuer waren). Da gab es halt noch Abschriften vom Original und keine Kopien und diese waren zu beglaubigen. So wie damals (oh graus) die Abschriften auf Butterbrotpapier = Durchschlag waren.

Und welche Kosten spare ich, wenn ich mir doppelte Arbeit mache. Füge nur eine Abschrift bei = Monierung Gericht = Schriftsätze werden gewechselt = Rechtsgrundlage gesucht = Abschriften doch hinterhergeschickt. Wir reden von 0,001 EUR für ne Seite von Peanuts! Die Arbeitszeit ist wohl deutlich teurer!

Echt!
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Yvi_882
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#66

09.09.2010, 16:52

Manche machen Probleme, wo irgendwie keine sind. Sehe ich jedenfalls so.
gkutes

#67

09.09.2010, 16:55

wir diskutieren hier mit einer Regelmäßigkeit alle paar Monate über die Abschriften und kommen doch nie weiter 8)

Jeder machts halt so, wie er denkt. Ich jedenfalls bin sehr sicher, dass ich mit -nur eine begl. Abschrift - schon ziemlich viel Geld gespart habe, es handelt sich hier jedenfalls nicht um peanuts!
Kranmeister
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#68

09.09.2010, 16:58

gkutes hat geschrieben:@kranmeister - du solltest nicht frech werden

@liesel - heute bin ich mal nicht auf deiner Seite. Ist ganz schön wirr geworden der Fred hier. Ich finde, nur weil man etwas seit 14 Jahren so macht, muss es noch lange nicht richtig oder zumindest nicht das nonplusultra sein. nichts für ungut, ja!?
frech werden? Willst du mich etwa belehren statt ganz normal zu reden?
Kranmeister
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#69

09.09.2010, 17:00

Yvi_882 hat geschrieben:Manche machen Probleme, wo irgendwie keine sind. Sehe ich jedenfalls so.
und manche sollen einfach schweigen, wenn sie im Stande sind, etwas gescheites zu sagen. Sehe ich jedenfalls so
gkutes

#70

09.09.2010, 17:01

ja, das möchte ich
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