NeinNovia hat geschrieben:wo liegt denn nun dein problem?
du hast doch jetzt deine frage beantwortet bekommen oder??
Zahl der Abschriften
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Das wohl ein Fehler hier zu schreiben. Vielen Dank an alle BeteiligtenYvi_882 hat geschrieben:Werde mich dazu ebenfalls nicht mehr äußern, entweder verstehst du es oder du verstehst es nicht, ehrlich gesagt, habe ich mir über so ein Thema noch nie ernsthafte Gedanken gemacht. Wenn du auf niemanden hier hörst, dann mach doch einfach was du willst.
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Deine Frage war doch, wie viele Abschriften beigefügt werden müssen, wenn die Beklagtenpartei nicht vertreten ist. < Diese Frage wurde schon mehrmals beantwortet.Kranmeister hat geschrieben:NeinNovia hat geschrieben:wo liegt denn nun dein problem?
du hast doch jetzt deine frage beantwortet bekommen oder??
Und wo das steht, wurde dir auch schon mitgeteilt!
LG Novia
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Muß ich nicht. Nach 14 Jahren Berufserfahrung ist mir auch zu solch einem lapidaren Thema ziemlich egal, wer wo was geschrieben hat. Ich weiß, was die Gerichte verlangen und das reicht mir völlig.Kranmeister hat geschrieben:Wenn Du willst schau bitte das Buch von Sabine Jungbauer "Verfahrensrecht für RA- Fachangestellte"
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Ich freue mich für dich. Mach weiter so!Liesel hat geschrieben:Muß ich nicht. Nach 14 Jahren Berufserfahrung ist mir auch zu solch einem lapidaren Thema ziemlich egal, wer wo was geschrieben hat. Ich weiß, was die Gerichte verlangen und das reicht mir völlig.Kranmeister hat geschrieben:Wenn Du willst schau bitte das Buch von Sabine Jungbauer "Verfahrensrecht für RA- Fachangestellte"
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^^wenn in diesem Buch die Antwort steht, die Du brauchst - warum hast Du uns eigentlich gefragt - dann ist doch alles geklärt - ^^Kranmeister hat geschrieben:Wenn Du willst schau bitte das Buch von Sabine Jungbauer "Verfahrensrecht für RA- Fachangestellte" Da steht schwarz auf weiss " eine beglaubigte Abschrift (für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten, falls dieser anwaltlich vertreten ist)"
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Jep, werde ich tun. Ich weiß, was ich kann.
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Ach vergiss esrepfiffi hat geschrieben:^^wenn in diesem Buch die Antwort steht, die Du brauchst - warum hast Du uns eigentlich gefragt - dann ist doch alles geklärt - ^^Kranmeister hat geschrieben:Wenn Du willst schau bitte das Buch von Sabine Jungbauer "Verfahrensrecht für RA- Fachangestellte" Da steht schwarz auf weiss " eine beglaubigte Abschrift (für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten, falls dieser anwaltlich vertreten ist)"
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^^ also bleib uns weiterhin so gut erhalten, meine Liebe ^^Liesel hat geschrieben:Jep, werde ich tun. Ich weiß, was ich kann.
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Aber immer doch.repfiffi hat geschrieben: also bleib uns weiterhin so gut erhalten, meine Liebe
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