Zahl der Abschriften

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Kranmeister
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#31

09.09.2010, 15:57

repfiffi hat geschrieben:
Kranmeister hat geschrieben:
repfiffi hat geschrieben:
Kranmeister hat geschrieben:Wir reden hier nicht um kollegial oder nicht kollegial. Es geht um eventuelle Kosten und andere Nachteile.
^^ vor welchen etwaigen Nachteilen graust's Dir? ^^
mE sind keine ersichtlich - so wie die Vorposter schon schrieben -
Kosten, mein Freund, Kosten. das einzige worauf du als ReNo jeden Tag denken mußt! Das sagen uns alle Dozenten in der Schule ))))
^^extra fett untermauert gewesen: andere Nachteile - ich hatte nach etwaigen anderen Nachteilen gefragt, denn außer Kostenlast sehe ich keine anderen Nachteile ^^
Kosten zu haben ist sehr wohl ein Nachteil))))
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repfiffi
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#32

09.09.2010, 15:58

Liesel hat geschrieben:Die Abschriften noch an das Gericht übersandt!? Es sei denn, du willst die Kosten tragen.
^^Genauso siehts aus - vorher "verwarnen" sie einen - und wer nicht die erforderlichen Abschriften beifügt und dem Hinweis des Gerichts nicht folgt, der hat halt die Kopiekosten zu tragen - mehr aber auch nicht - also keine WEITEREN Nachteile - frei nach dem Motto: wer nicht hören/und lesen kann, muss fühlen (und darf die Kosten der Mehrfertigungen bezahlen)^^

habe in der Praxis noch nie ein Gericht erlebt, was gleilch die Kosten raufgeschlagen hat - erst wird höflich dran erinnert, wie was einzureichen ist
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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#33

09.09.2010, 15:58

Sehe ich auch so, es können höchstens die Gerichtskosten entstehen. Sonst sehe ich ebenfalls keine anderen Nachteile.
Kranmeister
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#34

09.09.2010, 15:59

repfiffi hat geschrieben:
Liesel hat geschrieben:Die Abschriften noch an das Gericht übersandt!? Es sei denn, du willst die Kosten tragen.
^^Genauso siehts aus - vorher "verwarnen" sie einen - und wer nicht die erforderlichen Abschriften beifügt und dem Hinweis des Gerichts nicht folgt, der hat halt die Kopiekosten zu tragen - mehr aber auch nicht - also keine WEITEREN Nachteile - frei nach dem Motto: wer nicht hören/und lesen kann, muss fühlen (und darf die Kosten der Mehrfertigungen bezahlen)^^

habe in der Praxis noch nie ein Gericht erlebt, was gleilch die Kosten raufgeschlagen hat - erst wird höflich dran erinnert, wie was einzureichen ist
Zuerst kommt also eine höffliche Erinnerung?
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Liesel
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#35

09.09.2010, 16:00

Hierzu ist das Gericht nicht verpflichtet, es wird aber meistens von den Gerichten gemacht.
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repfiffi
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#36

09.09.2010, 16:01

Kranmeister hat geschrieben:Kosten zu haben ist sehr wohl ein Nachteil))))
^^boah, habe doch nix anders gesagt^^

les mal deinen Beitrag nochmal, hier:
Kranmeister hat geschrieben:Wir reden hier nicht um kollegial oder nicht kollegial. Es geht um eventuelle Kosten und andere Nachteile.
^^Kosten und andere Nachteile^^ AHA :wink:

und ich wollte nur wissen, vor welchen weiteren Nachteilen Du da sprichst - aber ich gehe jetzt mal davon aus, Dir gehts ausschließlich um die Kosten - ich klinke mich jetzt hier eh aus - wird ja genug debatiert :mrgreen:


LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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#37

09.09.2010, 16:02

Liesel hat geschrieben:Hierzu ist das Gericht nicht verpflichtet, es wird aber meistens von den Gerichten gemacht.
Na also, man kann doch zuerst nur eine einfache Abschrift abschicken ?
Kranmeister
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#38

09.09.2010, 16:03

repfiffi hat geschrieben:
Kranmeister hat geschrieben:Kosten zu haben ist sehr wohl ein Nachteil))))
^^boah, habe doch nix anders gesagt^^

les mal deinen Beitrag nochmal, hier:
Kranmeister hat geschrieben:Wir reden hier nicht um kollegial oder nicht kollegial. Es geht um eventuelle Kosten und andere Nachteile.
^^Kosten und andere Nachteile^^ AHA :wink:

und ich wollte nur wissen, vor welchen weiteren Nachteilen Du da sprichst - aber ich gehe jetzt mal davon aus, Dir gehts ausschließlich um die Kosten - ich klinke mich jetzt hier eh aus - wird ja genug debatiert :mrgreen:


LG[/quote


Na sei doch gnädig ich bin erst seit Januar 2010 in der Umschulung ))))
gkutes

#39

09.09.2010, 16:03

jetzt mal butter bei die fische

ich hab jetzt keinen bock, einen kommentar zu wälzen. aber im gesetz steht doch eindeutig abschriften.
nicht beglaubigte abschriften. auch nicht einfache abschriften.
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Liesel
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#40

09.09.2010, 16:05

Hast du die Beiträge gelesen? Du bist verpflichtet, die erforderliche Anzahl an Abschriften zur Verfügung zu stellen. Tust du das nicht, ist das Gericht berechtigt, die erforderliche Anzahl zu erstellen und dir die dafür entstehenden Kosten gem. Nr. 9000 I GKG in Rechnung zu stellen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, dich vorher nochmals anzuschreiben. Tut es dies trotzdem, ist das reine Höflichkeit.
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