Zahl der Abschriften

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Kranmeister
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#41

09.09.2010, 16:05

gkutes hat geschrieben:jetzt mal butter bei die fische

ich hab jetzt keinen bock, einen kommentar zu wälzen. aber im gesetz steht doch eindeutig abschriften.
nicht beglaubigte abschriften. auch nicht einfache abschriften.

eindeutig zweideutig
Kranmeister
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#42

09.09.2010, 16:06

Liesel hat geschrieben:Hast du die Beiträge gelesen? Du bist verpflichtet, die erforderliche Anzahl an Abschriften zur Verfügung zu stellen. Tust du das nicht, ist das Gericht berechtigt, die erforderliche Anzahl zu erstellen und dir die dafür entstehenden Kosten gem. Nr. 9000 I GKG in Rechnung zu stellen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, dich vorher nochmals anzuschreiben. Tut es dies trotzdem, ist das reine Höflichkeit.
Erforderliche Anzahl kann auch eine einfache Abschrift sein für einen Beklagten
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Liesel
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#43

09.09.2010, 16:07

Okay, ich geb´s auf.
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#44

09.09.2010, 16:08

Liesel hat geschrieben:Okay, ich geb´s auf.
Danke für deine Mühe.
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Yvi_882
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#45

09.09.2010, 16:09

Und noch einmal, ich würde bei einer Klage grundsätzlich zwei Abschriften beifügen, danach kann man immer noch sehen, ob derjenige anwaltlich vertreten wird oder nicht und zum wiederholten Male, bei Klagen vor dem Finanzgericht oder Sozialgericht, habe ich bisher erlebt, dass sich das Finanzamt oder die jweilige Behörde selber vertritt, da braucht man nicht unbedingt zwei Abschriften beifügen.

Einige Gericht weisen nach Klageeinreichung auch darauf hin, wie oft etwas eingereicht werden soll.
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#46

09.09.2010, 16:09

:twisted: Ich kann nicht dafür, wenn du alles bezweifelst, was hier geschrieben wird.
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#47

09.09.2010, 16:12

Yvi_882 hat geschrieben:Und noch einmal, ich würde bei einer Klage grundsätzlich zwei Abschriften beifügen, danach kann man immer noch sehen, ob derjenige anwaltlich vertreten wird oder nicht und zum wiederholten Male, bei Klagen vor dem Finanzgericht oder Sozialgericht, habe ich bisher erlebt, dass sich das Finanzamt oder die jweilige Behörde selber vertritt, da braucht man nicht unbedingt zwei Abschriften beifügen.

Einige Gericht weisen nach Klageeinreichung auch darauf hin, wie oft etwas eingereicht werden soll.

Ok wir sind wieder beim Gewohnheitsrecht. Trotzdem Danke
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Yvi_882
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#48

09.09.2010, 16:14

Werde mich dazu ebenfalls nicht mehr äußern, entweder verstehst du es oder du verstehst es nicht, ehrlich gesagt, habe ich mir über so ein Thema noch nie ernsthafte Gedanken gemacht. Wenn du auf niemanden hier hörst, dann mach doch einfach was du willst.
Zuletzt geändert von Yvi_882 am 09.09.2010, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Novia
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#49

09.09.2010, 16:15

wo liegt denn nun dein problem?
du hast doch jetzt deine frage beantwortet bekommen oder??
:pcwink LG Novia
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#50

09.09.2010, 16:16

Liesel hat geschrieben::twisted: Ich kann nicht dafür, wenn du alles bezweifelst, was hier geschrieben wird.
Ich will einfache eine klare Antwort. Mehr nicht. Ich keine Sätze wie ".... Und wir machen das immer so" oder "bei uns läuft es nur so". Wenn Du willst schau bitte das Buch von Sabine Jungbauer "Verfahrensrecht für RA- Fachangestellte" Da steht schwarz auf weiss " eine beglaubigte Abschrift (für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten, falls dieser anwaltlich vertreten ist)"
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