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julesffm
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#1

01.04.2010, 11:19

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe folgendes Problem:

Uns wurde in einem anhängigen Klageverfahren ein Schriftsatz zugestellt, von der Gegenseite im Parteibetrieb mit Einschreiben-Rückschein, der auf der letzten Seite noch neue Klageanträge enthielt. Geht sowas?

Liebe Grüße
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lucy1510
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#2

01.04.2010, 11:27

Häh???? Das habe ich ja noch nie gehört. Ist der Schriftsatz denn nicht zum Gericht geschickt worden? Wer ist denn Adressat? Wird die Gegenseite anwaltlich vertreten?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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gkutes

#3

01.04.2010, 11:27

wo ist jetzt das Problem? Es ist doch jetzt nicht so außergewöhnlich, dass eine Klage erweitert wird... ? und Zustellung §195 ist doch auch nicht so abwegig...
Maximum
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#4

01.04.2010, 11:33

So wie du das schilderst geht das ohne Probleme?

Wieso denkst du denn dass, das nicht geht?
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lucy1510
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#5

01.04.2010, 12:04

Ja gut, ich gebe zu, ich mache hier ausschließlich Familienrecht und bin im Zivilrecht nicht so bewandert. Aber auch da habe ich das bis jetzt noch nicht gehört. Ich dachte immer, dass die Zustellung von Anträgen von Amts wegen stattfinden müssen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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julesffm
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#6

01.04.2010, 12:20

Hey lucy das ist auch ne familienrechtliche Angelegenheit... die Gegenseite hat uns die Klageerweiterung von Anwalt zu Anwalt zugestellt und dann auch noch dem Gericht aber nur das Original...Aber § 195 ist super den habe ich jetzt genommen :thx
gkutes

#7

01.04.2010, 12:22

.Aber § 195 ist super den habe ich jetzt genommen
:?: :?: :?: :?: :?: :?:
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