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Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 11.10.2009, 09:16
von Juno
Ich bin gerade über § 270 ZPO gestolpert. Danach ist eine Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Bereich des Ortsbestellverkehrs liegt, an dem folgenden, im Übrigen an dem zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt.

Was liegt denn jetzt genau in dem Ortsbestellverkehr?

Verfasst: 11.10.2009, 14:37
von Smilie
Hm, gute Frage.. ich würde mal sagen, dass hier in Berlin der gesamte Einzugsbericht von Berlin mit zum Ortsbestellverkehr gehört.. man muss hier die PLZ von 10000 bis 16999 ein die eine Seite vom Briefkasten werfen und den Rest in die andere... im Berliner Bereich ist dann die Post am nächsten Tag da..

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 13:54
von Pepsi
weiß jemand, was genau nun der Bereich des Ortsbestellverkehr ist?

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 14:20
von Pepples
Fragst Du jetzt, weil Du es wissen musst? Oder holst Du einen 5 Jahre alten Thread hoch, nur weil es Dich interessiert?

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 14:26
von Pepsi
Darf man in diesem Forum nur noch Fragen stellen wenn man ein akutes Problen hat? :schock Aber ja, ich muss das wissen. :roll:

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 15:08
von Pepples
Darf man in diesem Forum nur noch Fragen stellen wenn man ein akutes Problen hat?
:kopfkratz Ja, eigentlich ist das Sinn und Zweck dieses Forums und das solltest Du als langjähriger User hier eigentlich wissen. :pfeif

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 15:31
von Pepsi
1. Als langjähriger User belästige ich andere nicht einfach so mit einer Frage
2. Wo steht das?
3. kannst du mir nun die Frage beantworten?

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 17:56
von Soenny
Aber ja, ich muss das wissen. :roll:
Dann hätte man die Frage auch mit etwas mehr Sachverhalt neu einstellen können. Aus Zusammenhängen ergeben sich oft Lösungen ;)

Aber kleiner Tipp: mal bei dem großen gelben Briefverteiler fragen, die sollten es wissen ;)

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 19:12
von Pepsi
Was gibt es da für einen Zusammenhang, wenn mir das Gericht schreibt, wie es in 270 auch steht und von eben diesem Bereich spricht und ich das noch nie gehört habe. Aber wisst ihr was...ich warte einfach, bis jemand vorbei kommt, der etwas zur Sache beizutragen hat. :roll:

Re: Ortsbestellverkehrs

Verfasst: 09.02.2015, 19:27
von Soenny
#2 hast du aber schon gelesen oder nur die Überschrift?