Anschlussberufung bei Klage und Widerklage

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*Nele*
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#1

02.04.2009, 16:06

Hallo
Ich bin neu hier und hab auch direkt mal ne Frage:
Wir sind auf der Beklagten- und Widerklägerseite.
Urteil: Klage wird abgewiesen, Widerklage auch.
Meine Frage ist, kann ich, wenn der Kläger Berufung einlegt, mit der Widerklage die Anschlussberufung machen?
Kollegin und ich diskutieren schon den halben Tag und bisher konnte ich auch im Internet nichts passendes dazu finden.
Danke schon mal vorab
Micsi11
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#2

03.04.2009, 18:56

Hallo,

also ich denke schon. Wenn du die nötige Berufungsbeschwer hast, kannst du auch selbst Berufung einlegen (also ohne dass der Kläger Berufung einlegt).
*Nele*
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#3

07.04.2009, 16:52

Danke
Ich dachte nur, dass doch eigentlich Klage und Widerklage verschiedene Ansprüche sind und mit der Widerklage allein dann bezüglich der Klage keine Anschlussberufung eingelegt werden kann, oder? Die Beschwer wäre gegeben, aber das ist ja nicht mein Problem...

Wie gesagt, keine Ahnung, ist nur so meine Überlegung..
Linda*
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#4

08.04.2009, 08:47

Wenn Klage und Widerklage abgewiesen wurden, seid ihr doch nur hinsichtlich der Widerklage beschwert und wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes (also eurer abgewiesenen Widerklage) - wie vorstehend schon geschrieben - 600 Euro übersteigt, ist die Berufung zulässig, § 511 (2) Nr. 1 ZPO.
jenniver
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#5

08.04.2009, 13:15

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