Hallo,
ich habe ein Urteil, in dem ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 € (in der Klage wurde ein Antrag auf Feststellung gestellt) erfolgreich zugesprochen worden ist.
Meine Kollegin ist der Meinung, dass wir als Beklagte auch dann Berufung eingelegen können, wenn die Beschwer gar nicht erreicht ist.
Mir ist das völlig unbekannt. Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob das stimmt?
Vielen Dank
Berufung gegen Urteil (Feststellungsantrag)
Beschwer = Wert des Beschwerdegegenstandes
das stimmt natürlich voll und ganzKannst du nur, wenn Berufung ausdrücklich vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen wurde.