Berufung gegen Urteil (Feststellungsantrag)

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JanaI
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#1

19.01.2009, 14:30

Hallo,

ich habe ein Urteil, in dem ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 € (in der Klage wurde ein Antrag auf Feststellung gestellt) erfolgreich zugesprochen worden ist.
Meine Kollegin ist der Meinung, dass wir als Beklagte auch dann Berufung eingelegen können, wenn die Beschwer gar nicht erreicht ist.

Mir ist das völlig unbekannt. Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob das stimmt? :lol:

Vielen Dank
gkutes

#2

19.01.2009, 14:34

nein, stimmt nicht. es gibt ja nicht umsonst den § 511 zpo
Micsi11
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#3

19.01.2009, 18:39

Kannst du nur, wenn Berufung ausdrücklich vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen wurde. Sonst nur über Beschwer.
JanaI
Foren-Azubi(ene)
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#4

20.01.2009, 09:11

@Micsi11: Was meinst du mit "nur über Beschwer"? Den Beschwerwert?
gkutes

#5

20.01.2009, 11:35

Beschwer = Wert des Beschwerdegegenstandes
Kannst du nur, wenn Berufung ausdrücklich vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen wurde.
das stimmt natürlich voll und ganz
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