Hallo,
kann ich aus einem Grundurteil schon vollstrecken? Irgendwie kann ich dazu nichts finden.
Grundurteil vollstreckbar?
Hat denn das Grunurteil einen vollstreckungsfähigen Inhalt? M.E. enthält dass doch nur eine Grundentscheidung z.B. oder Anspruch überhaupt besteht - der endgültige (und vollstreckbare) Anspruch steht m.E. dann nur im Endurteil drin.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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