Geht noch mal Beschwerde?
Verfasst: 19.09.2008, 11:07
Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Beschluss bekommen in dem steht:
Die Beschwerde der Klägerin (wir sind die Klägerin) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin hat auch die Kosten zu tragen.
Bitte helft mir. Ich hab keine Ahnung.
ich habe einen Beschluss bekommen in dem steht:
Die Beschwerde der Klägerin (wir sind die Klägerin) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin hat auch die Kosten zu tragen.
Bitte helft mir. Ich hab keine Ahnung.