Klagebegründung+Gewerbeamtskosten
Verfasst: 08.04.2008, 09:23
Hallo. Ich habe mal eine Frage an Euch.
Den Klageantrag für die Gewerbeamtskosten habe ich so gestellt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten für die Gewerbeamtsanfrage in Höhe von 10,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Ist das so o.k.?
Jedoch weiß ich nicht so richtig, wie ich die Kosten begründen soll?
Hat vielleicht jemand eine Idee?
Den Klageantrag für die Gewerbeamtskosten habe ich so gestellt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten für die Gewerbeamtsanfrage in Höhe von 10,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Ist das so o.k.?
Jedoch weiß ich nicht so richtig, wie ich die Kosten begründen soll?
Hat vielleicht jemand eine Idee?