Unzuständiges Gericht, was ist mit den Fristen

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Lotte
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#1

05.02.2008, 09:20

Hallo Ihr Lieben,

habe folgenden Fall. Angelegenheit war bei Gericht X anhängig. Dieses hat uns Fristen zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung gesetzt. zwischen Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung wurde die Angelegenheit mittels Beschluss wg. Unzuständigkeit des Gerichts an das Gericht Y verwiesen. Wo soll ich meine Klageerwiderung hinschicken?


Bei Gericht sagte man mir, da der Verweisungsbeschluss den letzten Tatbestand darstellt, würden die alten Fristen aufgehoben und das neue/zuständige Gericht setzt uns dann neue Fristen, stimmt das? Hat jemand Erfahrung?

Sorry für soviel Text.

Liebe Grüße Lotte
Gast

#2

05.02.2008, 09:23

Guten Morgen,

wenn Du vom "neuen" Gericht bereits ein Aktenzeichen hast, würde ich die Klageerwiderung ruhig schon losschicken.

Wenn Du vom neuen Gericht noch kein Aktenzeichen hast, macht es wenig Sinn den Schriftsatz bereits loszuschicken.

Es ist aber tatsächlich so, daß man vom "neuen" Gericht "neue" Fristen bekommt bzw. neue "Anweisungen".

Gruß
Preußi
Lotte
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#3

05.02.2008, 09:27

Danke für die schnelle Antwort. Hatte ich vergessen zu sagen. Leider haben wir noch keine Az.

Leider konnte ich dazu noch keine Gesetzesgrundlage finden, aber macht schon Sinn, dass das "neue" Gericht die Fristen neu ansetzt.
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#4

05.02.2008, 09:28

Kann mich nur anschließen. Am besten beim neuen Gericht anrufen und sich das Aktenzeichen geben lassen. Wenn die Klageerwiderung schon fertig ist, dann kannst Du die ja schon an das neue Gericht schicken. Wenn nicht, einfach abwarten. Das jetzt zuständige Gericht wird das Aktenzeichen mitteilen und dann eine neue Frist zur Klageerwiderung setzen.
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Dottie
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#5

05.02.2008, 09:29

Gumo, also wenn die Verweisung zwischen VA und Klagerwiderung stattgefunden hat, is ja die VA schon gemacht worden. dann is die einzige Notfrist bei der s eng werden könnte ja scho umgangen worden. Nach Verweisung musste do dann die Klagerwiderung ans Gericht "Y" schicken. LGz
Lotte
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#6

05.02.2008, 09:49

Supi danke für Eure schnellen Antworten. Ihr seid Spitze
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#7

05.02.2008, 09:51

Bitte bitte - null problemo. Dafür sind wir alle hier :-)
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Kimmy

#8

05.02.2008, 09:55

Wir hatten das in der Kanzlei auch schon. Die bislang gesetzten Fristen sind veraltet und werden vom neuen Gericht dann neu gesetzt. Die alten Fristen können alle gestrichen werden.

Sicherheitshalber - falls noch keine Verteidigungsanzeige raus ist - würde ich die trotzdem noch an das "alte" Gericht zum "alten" Az. einsenden mit der Bitte um Weiterleitung an das nunmehr zuständige Gericht. So haben wir das bislang in solchen Fällen gehandhabt.
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#9

05.02.2008, 09:57

:zustimm Kimmy: doppelt hält besser. Lieber ein Schreiben doppelt raus als gar nicht.
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