Hilfe Einspruch VU

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Mary
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 20.11.2007, 11:08
Wohnort: Hanau

#1

16.01.2008, 15:45

Hallo Ihr Lieben,

folgendes Problem:

Mandant kommt zu uns und schildert folgenden Fall:

Versäumnisurteil wurde zugestellt. Klageschrift und Ladung hat Mandant nie erhalten. Er beantragt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und legt für den Fall, dass dem nicht stattgegeben wird, hilfsweise Einspruch ein.

Das Gericht teilt nun mit, dass gegen das VU Einspruch hätte eingelegt werden müssen. Es wird aber zuerst geprüft, ob tatsächlich die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgte.

Nun meine Frage: Kann dieser "hilfsweise Einspruch" nicht als Einspruch gedeutet werden oder wird der Mandant jetzt dessen verlustig weil der Einspruch hilfsweise eingelegt wurde?

Kennt Ihr irgendwelche Entscheidungen?

Dank im Voraus
rosa

#2

16.01.2008, 15:48

Nach Entscheidungen kann ich nochmal gucken wenn ich mehr Zeit habe, kann dir nur sagen, dass wir auch oft "hilfsweise " irgendwas einlegen und das dann sehr wohl als eingelegt gilt, sonst würde es ja keinen sinn geben... könntest ja genauso gut schreiben, höchst vorsorglich lege ich einspruch ein weil ich angst habe dass der ander Weg schief geht....

wir werden dann auch immer, wenn sich alles aufgeklärt hat, vom gericht gefragt, ob der "hilfsweise eingelegte einspruch nunmehr zurück genommen wird"....
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#3

16.01.2008, 15:48

gute frage... hatte mal so einen ähnlichen fall..

wie die rechtsprechung ist, keine ahnung... aber eigentlich muss er den hilfsweisen gelten lassen... ist ja auch bei ner kündigung, dass du schreibst, kündige zum xxxxxx, hilfsweise zum nächstmöglichen zeitpunkt..

also bei mir ging der einspruch durch! hoffe bei dir auch! sorry, dass ich keine große hilfe bin..

LG
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Mary
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 20.11.2007, 11:08
Wohnort: Hanau

#4

16.01.2008, 15:51

Danke vielmals.

Das ist schon mal ein Hoffnungsschimmer. Grundsätzlich sind Rechtsmittel u. Rechtsbehelfe bedingungsfeindlich.

Ich warte mal ab, was die anderen noch so sagen.
Antworten