Hilfe Hilfe. Geht um die Berufungserwiderung - Eilt sehr!!!!

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#11

23.10.2007, 12:46

Ja super danke. Das werde ich jetzt vorschlagen!!!! DANKE
HIMI
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#12

23.10.2007, 12:49

genau, Fristverlängerung ist hier noch drin: aber warum macht ihr nicht gleich die Stellungnahme mit der Begründung unzuständiges Gericht, wenn das schon klar ist? Ihr wollt euch doch eigentlich bloß bestellen und das ganze soweit "aufblasen", daß eine 1,6 statt einer 1,1er Gebühr draus wird? :wink:
ich glaub mich knutscht ein Elch
Gast

#13

23.10.2007, 12:52

genau, so machen wir das jetzt auch. Mein Chef ist grad zum gleichen Ergebnis gekommen.

Oh Mann, ich danke euch, jetzt steh ich nicht so dämlich da. Ich bin neu in der Kanzlei.

Momentan brauch ich euch mehr denje. Komme auch noch aus dem Erziehungsurlaub. Manchmal kommt es mir vor, als wenn ich nie eine Ausbildung gemacht hab. Mann, hoffentlich pendelt sich das ein, das ist ja lästig. (Ähm, danke fürs Zuhöhren) :o))))
Kimmy

#14

23.10.2007, 12:53

Du bist ja süß! Viel Erfolg bei Deiner neuen Arbeitsstelle an dieser Stelle!
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